Nachhaltigkeitsinformation
Kundeninformation
zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß der
EU-Transparenzverordnung (TVO) ab dem 10.03.2021:
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als
Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den
drei Bereichen Umwelt (Environment),
Soziales (Social) und Unternehmensführung
(Governance) bezeichnet, deren
Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben
könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen
oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei
Bereichen?
·
Umwelt:
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse
ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt.
Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sink en,
Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sink en,
dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
·
Soziales: Im Bereich
des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von
arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
·
Unternehmensführung: Beispiele
für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung
der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der
Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um
Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der
Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren
zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter,
die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in
ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im
Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung
der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw.
Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über
die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen
des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen
Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen
Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im
Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarktteilnehmer
(Versicherer) berücksichtigt. Die
Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung
gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit
des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit
kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf.
rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen
wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Versicherer die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem
Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)
Bei der Beratung zu Versicherungsprodukten,
wie Basis- und Riesterrenten, bAV,
werden
Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des
Anbieters verwendet werden. Trotz der Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt
von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes
auswirkt.